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   BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 121/81   

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https://dejure.org/1985,13060
BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 121/81 (https://dejure.org/1985,13060)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1985 - IVb ZB 121/81 (https://dejure.org/1985,13060)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1985 - IVb ZB 121/81 (https://dejure.org/1985,13060)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrages und Verwerfung einer Berufung als unzulässig - Zulässigkeit einer Berufung im Hinblick auf Versäumung der Begründungsfrist - Auswirkung des sich richten einer Vollstreckungsgegenklage gegen einen ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZB 908/81

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumen der

    Auszug aus BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 121/81
    Er hat bei der - ihm selbst vorbehaltenen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. Juni 1982 - IVb ZB 908/81 - VersR 1983, 32 f. und vom 27. Oktober 1982 - IVb ZB 157/82 - VersR 1983, 82 f. jeweils m.w.N.) - Prüfung, ob sich die Gerichtsferien auf den Lauf der Begründungsfrist auswirkten oder nicht, ersichtlich nicht erkannt, daß es sich um eine Feriensache handelt.

    Hätte der Prozeßbevollmächtigte des Klägers die Sache als Feriensache erkannt, hätte er entweder unmittelbar die Eintragung der richtigen Fristen im Fristenkalender veranlassen oder die Sache für das Büro als Feriensache kennzeichnen müssen (vgl. Senatsbeschluß vom 16. Juni 1982 aaO), um auf diese Weise die fristmäßige Behandlung sicherzustellen.

  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 157/82

    Zurechenbares Verschulden hinsichtlich der Berufungsfristversäumnis und

    Auszug aus BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 121/81
    Er hat bei der - ihm selbst vorbehaltenen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. Juni 1982 - IVb ZB 908/81 - VersR 1983, 32 f. und vom 27. Oktober 1982 - IVb ZB 157/82 - VersR 1983, 82 f. jeweils m.w.N.) - Prüfung, ob sich die Gerichtsferien auf den Lauf der Begründungsfrist auswirkten oder nicht, ersichtlich nicht erkannt, daß es sich um eine Feriensache handelt.
  • BGH, 22.03.1983 - VI ZB 1/83

    Anforderungen an die Pflicht eines Rechtsanwalts zur Organisation seines Büros -

    Auszug aus BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 121/81
    Die Eintragung der Frist im Kalender hätte erst nach fristwahrender Erledigung gelöscht werden dürfen (std. Rspr. des BGH, s. etwa Beschluß vom 22. März 1983 - VI ZB 1/83 - VersR 1983, 589).
  • BGH, 26.03.1980 - IVb ZR 585/80

    Vollstreckungsabwehrklage gegen den Titel über einen Unterhaltsanspruch als

    Auszug aus BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 121/81
    Es handelt sich daher um eine Feriensache (Senatsbeschluß vom 26. März 1980 - IVb ZR 585/80 - LM GVG § 200 Nr. 19 = NJW 1980, 1695 = MDR 1980, 568 = Rpfl. 1980, 219 = FamRZ 1980, 671 f.).
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